Zertifizierung der Geräte
Unsere Glücksspielgeräte werden von unabhängigen lizensierten und zertifizierten Instituten bezüglich des Spielablaufs (Zufälligkeit), der Auszahlungsquoten und Manipulationssicherheit auf „Herz und Nieren“ geprüft.
Durch den TÜV Informatikservice erfolgt gegebenenfalls eine Zulassungsempfehlung und die Zulassung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, erteilt. Die Geräte werden verplombt und sind durch zwei Schließ-Systeme gesichert. Eine Geräteöffnung kann somit nur durch Mitarbeiter der Spielbank gemeinsam mit der Kontrollinstanz vor Ort (Spielbankkontrolle, eine Abteilung der Finanzbehörde) vorgenommen werden. Der ordnungsgemäße Spielbetrieb, sowie alle Bargeldtransaktionen werden durch die Spielbankkontrolle unabhängig zusätzlich überwacht.